Der wichtigste und erste Schritt, wenn man den Entschluss einmal gefasst hat, ist die Scheidung einreichen. Es ist in den seltensten Fällen eine leichte Entscheidung, da man sich ja mal geliebt hat und auch sein ganzes Leben gemeinsam verbringen wollte. Oft gehen einer Scheidung viele Jahre des sogenannten Auseinanderlebens voraus. Gerade als Frau, noch dazu, wenn Kinder im Spiel sind, tut man sich mit der Entscheidung einer endgültigen Trennung, schwer. Aber wie heißt ein bekannter Spruch: „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.
Wie reicht man eine Scheidung ein?
Den Antrag, um eine Scheidung einzureichen kann von der Frau oder dem Mann gleichermaßen eingereicht werden. Wichtig ist bei diesem Schriftstück, dass es von einem Anwalt unterschrieben ist und die Heiratsurkunde beigefügt wurde. Diese ist natürlich von großer Bedeutung, da sie die Ehe bestätigt. Sind aus der Ehe Kinder hervorgegangen, dann müssen die Geburtsurkunde auch noch ergänzt werden. Eine Scheidung kann man allerdings erst nach einem Jahr, in dem das Paar in Trennung gelebt hat, einreichen. Dies muss man auch ganz offiziell nachweisen können. Die Kosten der Scheidung richten sich nach dem jeweiligen Einkommen des Paares.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Die Dauer, bis der eingereichte Antrag bearbeitet wird, kann zwischen 6 bis 12 Monate dauern. Bei einer einvernehmlichen Scheidung geht es natürlich erheblich schneller als bei einer Trennung, bei der es viele Punkte gibt, um die das Paar streitet. Wenn noch eine Unstimmigkeit über das Sorgerecht der Kinder dazukommt, dann kann sich die Scheidung auch länger hinziehen. Es ist gut, wenn man sich einen Anwalt nimmt, bei dem man sich in guten Händen fühlt, da es sich um ein sehr emotionales Thema handelt und oft die Nerven der Beteiligten blank liegen. Eine Scheidung einreichen ist selten eine unproblematische Angelegenheit. Da jede Scheidung individuell verschieden ist, so kann man auch nicht pauschal die Dauer vorher festlegen.
Welche Vorteile hat eine Frau bei einer Scheidung?
Schon während des Trennungsjahrs steht der Frau, sofern sie nicht erwerbsfähig ist, ein Trennungsgehalt zu, sowie Geld für den Unterhalt der Kinder, wenn diese bei der Mutter leben, während der Trennung. Ist die Scheidung dann vollzogen, dann steht der Frau bis zu 45 % des Nettoeinkommens des Mannes zu. Wenn sie allerdings einer Arbeit nachgeht und ihr Einkommen geringer ist, dann wird dies prozentual angerechnet. Eine Frau steht also nach einer Scheidung, wenn der Mann ein Einkommen oder Vermögen hat in keiner Weise mittellos da, wie es viele Männer oft als Druckmittel verwenden. Ein Mann muss für das finanzielle Wohl der Frau sowie der gemeinsamen Kinder weiterhin sorgen. Im Grunde ist es immer besser, vor allem wenn Kinder involviert sind, dass man als Paar nicht in einem Rosenkrieg endet.
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