Mag die Scheidung von beiden Seiten auch noch so sehr gewünscht sein, sie belastet emotional und finanziell. Um sowohl den Zeitablauf und die Kosten im Blick zu behalten, werden nachfolgend einige Tipps zu einer schnellen und kostengünstigen Scheidung gegeben.
Schnelle Scheidung
Wer sich schnell von seinem Partner scheiden lassen möchte, sollte sich einigen. Einvernehmliche Scheidungen, insbesondere ohne Versorgungsausgleich, lassen sich sehr zeitnah und unkompliziert realisieren. Schnell sind beide Partner rechtlich wieder solo und auf sich allein gestellt. Ist ein komplizierter Versorgungsausgleich durchzuführen oder ist die endgültige Trennung inklusive des Trennungsjahrs streitig, kann sich ein Scheidungsverfahren wie Kaugummi in die Länge ziehen und Jahre dauern. Dies gilt insbesondere für Scheidungen, bei denen sich ein Partner nicht scheiden lassen will.
Das Familiengericht entscheidet bei einvernehmlichen Scheidungen nur noch über die Scheidung und den Versorgungsausgleich. Streitigkeiten hierzu verzögern das Verfahren. Wer sich einigt und alle Punkte, wie beispielsweise Unterhalt und Aufteilung des Vermögens schon außergerichtlich einigt, beschleunigt die Verfahrensdauer erheblich. Innerhalb von ungefähr vier Monaten kann sodann ein Scheidungsurteil ergehen, wenn auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird. Wird auch auf Rechtsmittel verzichtet, ist es mit dem Urteilsspruch gleich rechtskräftig. Einvernehmliche Scheidungsurteile mit Versorgungsausgleich können bis zu neun Monate dauern. Häufig kann auch die gemeinsame Steuer zum Thema werden, für die sich die Konsultation durch einen Spezialisten ebenfalls lohnt: https://pohl-legal.com/beratung-durch-den-anwalt-fuer-steuerstrafrecht/
Was setzt eine einvernehmliche Scheidung voraus?
Eine Scheidung setzt voraus, dass die Eheleute mindestens seit einem Jahr getrennt leben. Diese Trennung bedeutet bildlich gesprochen eine Trennung von Tisch und Bett. Dabei kann ein Antrag auf Scheidung bei Gericht bereits zwei Monate vor Ablauf des Trennungsjahres gestellt werden. Weiterhin muss ein Gerichtskostenvorschuss für das Verfahren eingezahlt werden. Wenn sich beide Partner einig sind, dass eine Scheidung unumgänglich ist und sämtliche Folgesachen, wie Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögensaufteilung, Sorgerechte für die Kinder und dergleichen geklärt sind, dann kann schnell einvernehmlich ein Scheidungsurteil ergehen. Falls auch noch das Sorgerecht bei der Scheidung verhandelt werden muss, sollten Sie diesen Artikel zu Rate ziehen. Weitere Informationen zum Thema Scheidung finden Sie hier.
Wieviel kostet eine Scheidung?
Die geflügelten Worte: Du kannst dir ohnehin keine Scheidung leisten, sind nicht ganz stimmig. Eine sehr einfache und vor allem einvernehmliche Scheidungssache wird hinsichtlich der Kosten über eine Gebührentabelle kalkuliert. Hierbei wird ein Wert des Verfahrens bestimmt. Sollten beide Ehegatten erwerbstätig sein, wird das dreifache monatliche Nettoeinkommen beider Ehegatten als Richtwert genommen, um die Gebühren für das Scheidungsverfahren festlegen zu können. Der Mindeststreitwert für eine Scheidung, wenn keine monatlichen Einkommen der Eheleute vorliegen, beträgt 3000 Euro. Dies ist nur die Bemessungsgrundlage, an der sich die Verfahrenskosten orientieren. Wer vollkommen mittellos ist, kann sich selbstverständlich ebenfalls schnell und unkompliziert scheiden lassen, in dem er die Prozesskostenhilfe in Anspruch nimmt. Ein entsprechender Antrag ist gleich mit dem Scheidungsantrag einzureichen.
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